Lebensdauertabelle Sanitäre Einrichtungen, Bäder, Duschen, WC

Wo Ersatzteile und Apparate nicht mehr erhältlich sind, wird angenommen, dass das entsprechende Gerät/Einbaumöbel am Ende seiner Lebensdauer angelangt ist. Daher berechtigt dieser Umstand den Eigentümer nicht, Ersatz für die ganze Einrichtung zu fordern, sondern höchstens einen Anteil entsprechend der Restlebensdauer gemäss Lebensdauertabelle. 

Sinngemäss gelten diese Bemerkungen auch für Schreinerarbeiten (Einbaumöbel und Spiegelschränke).

In gefangenen Bädern, Duschen, WCs (ohne Fenster zum Öffnen) können Einbaumöbel, Spiegelschränke und elastische Fugendichtungen wesentlich stärker beansprucht werden, weshalb eine Reduktion bis zu 50% der Lebensdauer angebracht ist.

   
Schlussreinigung:   
Mit Seifenwasser, Kunststoff- resp. Holzpflegemittel innen und aussen, unten und oben reinigen. Tablare zum Reinigen herausnehmen.   
Entkalken, reinigen und entfernen von Körnern aus Ventilen, Brausen, Sieben und Ersatz von O-Ring-Dichtungen
kleiner Unterhalt
Glas/Kunststoff-Zubehör (Seifenschalen, Gläser)
kleiner Unterhalt
Duschenschlauch
kleiner Unterhalt
   
Reinigen und entstopfen von Abflussleitungen:  
bis zum Hauptstrang, meistens Rückstau durch Haare,  
Kaffee- und Teerückstände, Zahnstocher
kleiner Unterhalt
ab Hauptstrang, Rückstau in der Hauptleitung
Sache des Eigentümers
   
Lavabo/Badewanne/Duschentasse/WC/Bidet
15 - 40 Jahre
in Kunststoff
15 Jahre
emailliert, Stahl, Guss
20 Jahre
in Keramik
40 Jahre
Glasur, Badewanne/Duschentasse
10 Jahre
   
Spiegelschränke und Badezimmermöbel
15 - 20 Jahre
in Kunststoff, Spanplatten, Holz
10 Jahre
in Kunststoff (schlechte Qualität)
5 Jahre
in Metall einbrennlackiert
20 Jahre
   
Halterungen, Tablare, Tuchhalter, usw.
15 Jahre
Hinweis: Ersatz von defekten Zahngläsern, Seifenschalen etc. zu Lasten des Mieters.   
   
Batterien in allen Nassräumen, inkl. Zubehör
15 Jahre
Mechanik von Spülkasten
15 Jahre
Dichtungen, Packungen 
5 Jahre
Ersatz von Dichtungen etc. oft kleiner Unterhalt  
   
Duschkabinen, Glaswände, Trennwände
25 Jahre
   
Fugendichtungen, elastisch
8 Jahre
   
Badezimmermodernisierung, Duschen, WC
20 - 25 Jahre
Hinweis: In der Regel wird davon ausgegangen, dass ein Badezimmer nach ca. 25 Jahren erneuert wird. Ist diese jedoch auch nach Ablauf dieser Dauer in gutem Zustande, so kann die Erneuerung nicht verlangt werden. Bei der Berechnung einer Mitzinserhöhung in Folge Totalerneuerung wird der Mehrwertanteil auf 20 - 25 Jahre abgeschrieben.